Gegen Ende seiner Rechtssoziologie sagt Max Weber über den juristischen Laien, dessen Rechtsdenken „wortgebunden“ sei: „Er pflegt vor allem ein Wortrabulist zu werden, wenn er ‚juristisch‘ zu argumentieren glaubt. Und daneben ist ihm das Schließen vom Einzelnen auf das Einzelne natürlich: die juristische Abstraktion des ‚Fachmanns‘ ist ihm fern.“引自第1页